Novexala Solutions GmbH
Unternehmensrichtlinien
Einleitung
Novexala verpflichtet sich zu höchsten Standards in Ethik, Transparenz und Professionalität.
Diese Unternehmensrichtlinien dienen als verbindlicher Leitfaden für alle Mitarbeiter und legen
die Grundwerte, Verhaltensweisen und Verfahren innerhalb des Unternehmens fest. Jeder
Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Richtlinien einzuhalten.
Über das Unternehmen
Die Geschichte von Novexala Solutions GmbH
Gründung & Historie
Die Novexala Solutions GmbH wurde im Jahr 1998 von Dr. Markus Weber, damals ein engagierter
Softwareentwickler und Sicherheitsanalyst, gemeinsam mit fünf Kolleginnen und Kollegen in Wien,
Österreich gegründet. Ursprünglich als Novexala Systems bekannt, lag der Fokus zu Beginn auf der
Entwicklung sicherer Netzwerklösungen für Banken und staatliche Institutionen. Durch die rasch
zunehmende Cyberkriminalität Anfang der 2000er-Jahre vergrößerte das Unternehmen sein Portfolio
und spezialisierte sich zusätzlich auf hochverfügbare Sicherheitssoftware für mittelständische
Betriebe innerhalb Österreichs.
Mit fortschreitendem Erfolg firmierte das Unternehmen 2008 offiziell zur Novexala Solutions GmbH
um, um die breite Palette an Software- und IT-Dienstleistungen im Unternehmensnamen zu
verankern. Trotz fortlaufendem Wachstum blieb Novexala stets ein österreichischer Mittelständler
und entschied sich bewusst gegen eine internationale Expansion. Heute beschäftigt das
Unternehmen 67 Mitarbeiter, die sich auf Bereiche wie Forschung & Entwicklung, IT-Sicherheit,
Vertrieb und Kundenbetreuung verteilen.
CEO’s & Vorstandsmitglieder
Die Unternehmensführung besteht aus langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre
Karriere bei Novexala größtenteils selbst aufgebaut haben:
– Dr. Markus Weber – CEO & Gründer
– Karin Lehmann – COO (Chief Operating Officer)
– Stefan Berger – CFO (Chief Financial Officer)
– Michael Richter – CTO (Chief Technology Officer)
– Claudia Fischer – CHRO (Chief Human Resources Officer)
Von 6 auf 69 Mitarbeiter – Persönliche Einblicke
Ursprünglich arbeiteten nur 6 Personen in einer kleinen Wiener Altbauwohnung, die als erstes Büro
diente. Aus diesen Gründungsmitgliedern sind heute noch vier aktiv bei Novexala:
1. Dr. Markus Weber (jetzt CEO)
2. Ingrid Müller (ehemals Programmiererin, heute Teamleiterin IT-Security; hat ihre Tochter Anna
Müller ins Unternehmen gebracht, die als Junior-Entwicklerin arbeitet)
3. Thomas Schmid (startete als Netzwerkingenieur; ist nach wie vor im R&D-Team und fungiert als
Mentor für neue Kollegen)
4. Bettina Stark (damals Office-Management; heute im Bereich Compliance tätig)
Zwei der Gründungsmitglieder haben Novexala später verlassen, um eigene Start-ups zu gründen.
Beide stehen jedoch noch in freundschaftlichem Kontakt zum Unternehmen. Insgesamt arbeiten
inzwischen 69 Mitarbeiter bei Novexala, darunter auch einige Töchter, Söhne und Verwandte der
früheren Angestellten, die die familiäre Tradition fortführen.
Wirtschaftliche Entwicklung & Jahresabschluss
Novexala Solutions veröffentlicht jährlich einen detaillierten Geschäftsbericht mit GuV-Aufstellung
(Gewinn- und Verlustrechnung). Für das Jahr 2023 sehen die wesentlichen Punkte wie folgt aus:
– Jahresumsatz (2023): 18,5 Mio. €
– Jahresumsatz (2022): 15,2 Mio. €
– Gesamtaufwendungen (2023): 16,2 Mio. €
– Personalkosten: 7,8 Mio. € (Gehälter, Sozialabgaben, Weiterbildungen)
– F&E-Investitionen: 3 Mio. € (Softwareentwicklung, Sicherheitsforschung)
– Marketing & Vertrieb: 2 Mio. € (Werbekampagnen, Messen, Roadshows)
– Allgemeine Verwaltungskosten: 1,4 Mio. € (Büromiete, IT-Infrastruktur, Versicherungen)
– Sonstige betriebliche Aufwendungen: 2 Mio. € (Reisekosten, externe Berater, Lizenzen)
– Gewinn vor Steuern: 2,3 Mio. €
– Steuern: ca. 0,5 Mio. €
– Reingewinn (netto): 1,8 Mio. €
Gewinnverwendung
Novexala legt großen Wert darauf, die Gewinne nachhaltig zu reinvestieren:
– Rücklagen für Forschung & Entwicklung (rund 20 % des Nettogewinns)
– Verbesserung der internen Infrastruktur (z.B. Modernisierung von Hardware, Ausbau Security Lab)
– Mitarbeiterbindung & -förderung (Prämien, betriebliche Altersvorsorge)
Mitbewerber
Obwohl Novexala sich auf den österreichischen Markt fokussiert, existieren dort ebenfalls mehrere
Anbieter, die ähnliche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Drei wichtige Konkurrenten sind:
1. DataFortresser AT
– Firmensitz: Linz, Österreich
– Geschäftsmodell: Spezialisiert auf Datensicherungen, Disaster Recovery und
Netzwerküberwachung für KMUs.
– Unternehmensgröße: 50 Mitarbeiter
– Marktanteil (Österreich): ca. 15 % im Bereich IT-Sicherheitslösungen
– Wettbewerbslage: DataFortresser AT punktet vor allem mit günstigen Komplettpaketen für kleine
Betriebe und einem aggressiven Preismodell.
2. Cloudyfloat Austria GmbH
– Firmensitz: Graz, Österreich
– Geschäftsmodell: Cloud-Management und Hosting für den Mittelstand, mit Schwerpunkt auf
maßgeschneiderten SaaS-Lösungen.
– Unternehmensgröße: 70 Mitarbeiter
– Marktanteil (Österreich): rund 18 % im Bereich Cloud-Dienste
– Wettbewerbslage: Starke Positionierung bei regionalen Industrieunternehmen. Novexala
konkurriert vor allem mit Cloudyfloat im Bereich Cloud-Management.
3. PiProg Innovations OG
– Firmensitz: Salzburg, Österreich
– Geschäftsmodell: Entwicklung von Business-Intelligence-Lösungen und Automations-Tools
– Unternehmensgröße: 40 Mitarbeiter
– Marktanteil (Österreich): etwa 10 % im BI-Segment für KMUs
– Wettbewerbslage: PiProg bietet günstigere Einstiegsangebote, ist jedoch technisch weniger
ausgereift als Novexala in der Security-Integration.
Obwohl Novexala den lokalen Markt bedient, ist das Unternehmen stets auf dem Laufenden über die
Strategien dieser Konkurrenten. Alle drei sind solide Mittelständler mit teils ähnlicher Kundschaft.
Abhebung vom Wettbewerb & Kooperationspläne
Novexala setzt vor allem auf:
– Tiefe Sicherheitsexpertise in allen Softwarekomponenten
– Individuelle Betreuung und Beratungsleistungen
– Langfristige Kundenbindung dank zuverlässigen Supports
Neben dem reinen Wettbewerb stehen mögliche Synergien im Raum:
– Teilweise Produktkooperation mit Cloudyfloat Austria, um gemeinsam Hybrid-Cloud-Lösungen
anzubieten
– Strategische Kooperation mit DataFortresser AT für Datensicherung und
Wiederherstellungsprojekte
– Mögliche Teilkäufe oder Zusammenschlüsse, wenn sich dadurch Vorteile für beide Parteien
ergeben, insbesondere bei F&E-Projekten
Zukunftsaussichten & Strategie
Novexala Solutions plant in den kommenden Jahren:
1. Weiterentwicklung hauseigener Sicherheitstechnologien
– Intensive Forschung an KI-gestützten Sicherheitsalgorithmen
– Verstärkung der Zusammenarbeit mit Hochschulen und privaten Forschungseinrichtungen
2. Ausbau der lokalen Marktpräsenz
– Gezielte Sales-Kampagnen in ganz Österreich
– Partnerschaften mit regionalen IT-Dienstleistern
3. Verbesserte Kundenbetreuung & Support
– Einrichtung eines 24/7-Support-Hotlinesystems
– Weiterbildungsprogramme für Bestandskunden (Webinare, Workshops)
4. Organisches Mitarbeiterwachstum
– Geplante Aufstockung auf 100 Mitarbeiter bis 2027
– Ausbau des Personalentwicklungs- und Mentoringsystems
5. Mögliche Akquisition kleinerer Spezialisten
– Zukauf von Start-ups, die im Bereich IT-Security oder BI-Lösungen Pionierarbeit leisten
– Gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Herausforderungen & Lösungsansätze
– Fachkräftemangel: Novexala möchte diesem mit gezielten Ausbildungsprogrammen, flexiblen
Arbeitszeitmodellen und attraktiven Vergütungsmodellen begegnen.
– Schnelllebige IT-Technologien: Regelmäßige Schulungen der Entwicklerteams, enge Kooperation mit
Fachverbänden.
– Preis- und Kostendruck: Besondere Positionierung als Premium-Anbieter in Sachen Sicherheit und
Service, um nicht nur über den Preis zu konkurrieren.
– Datenschutz & gesetzliche Auflagen: Stetige Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen
(DSGVO, lokale Compliance-Anforderungen) und enge Abstimmung mit Juristen.
Mit dieser Strategie und vorausschauenden Herangehensweise will sich Novexala Solutions in den
nächsten Jahren weiter etablieren, das Vertrauen seiner Kunden vertiefen und dabei langfristige
Stabilität sowie Innovationskraft sichern.
Integrität und Transparenz –
Novexala Solutions GmbH – Verhaltensgrundsätze gegenüber Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern
1. Grundprinzipien
1. Integrität und Verlässlichkeit
– Wir handeln in jeder geschäftlichen Situation ehrlich und halten unsere Zusagen ein.
– Alle Verträge, Absprachen und Vereinbarungen erfolgen schriftlich und rechtsverbindlich.
2. Transparenz
– Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen oder potenziellen Interessenkonflikten werden
detailliert dokumentiert.
– Wir pflegen eine offene Kommunikation: Jede wesentliche Entscheidung wird im Intranet
veröffentlicht.
3. Vertraulichkeit & Datenschutz
– Wir verpflichten uns zur strikten Einhaltung der DSGVO und unserer internen Richtlinien.
– Unbefugte Datenweitergabe wird mit arbeitsrechtlichen und ggf. rechtlichen Konsequenzen
geahndet.
4. Wertschätzung und Respekt
– Diskriminierung, Mobbing oder unangemessene Kommunikation jeglicher Art sind untersagt.
– Fairness und Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und
Lebensstilen.
5. Professionalität und Qualität
– Wir streben in allen Bereichen nach höchster Qualität.
– Schulungen finden mindestens zweimal jährlich statt, um Fachwissen aktuell zu halten.
2. Verhalten gegenüber Lieferanten
1. Auswahl und Beauftragung
– Objektive Kriterien: Lieferanten werden nach Qualität, Preis-Leistungs-Verhältnis und
nachhaltigen Aspekten ausgesucht.
– Verhandlungsspielraum: Bei Preisverhandlungen starten wir grundsätzlich mindestens 10 % unter
unserem Budgetrahmen, überschreiten jedoch maximal 30 % des ursprünglich eingeplanten
Richtwerts.
– Mehrere Angebote: Es werden in der Regel mindestens drei verschiedene Angebote eingeholt, um
eine faire Vergleichsgrundlage zu schaffen.
2. Umgang mit Angeboten, Rechnungen und Zahlungskonditionen
– Termingerechte Zahlung: Wir achten streng auf die Einhaltung vereinbarter Zahlungstermine (i. d.
R. 30 Tage netto).
– Dokumentation: Sämtliche Bestellungen ab 5.000 € bedürfen einer schriftlichen Freigabe durch
die Einkaufs- oder Geschäftsleitung.
– Rabattziele: Wir streben bei größeren Volumina (ab 10.000 € Auftragswert) mindestens 5 %
Mengenrabatt an.
3. Interessenkonflikte und Geschenke
– Grenzwerte: Mitarbeitende dürfen Geschenke bzw. Einladungen bis zu 50 € pro Einzelfall, maximal
500 € jährlich annehmen.
– Meldepflicht: Angebote, die diese Beträge überschreiten, sind innerhalb von 3 Werktagen an die
Compliance-Abteilung zu melden.
– Konsequenzen: Bestechung führt zur unverzüglichen Vertragsauflösung und internen
Untersuchung.
4. Qualitäts- und Leistungskontrolle
– Audits: Mindestens einmal pro Geschäftsjahr findet eine Prüfung bei Hauptlieferanten (z. B. IT-
Hardware) statt.
– Risikomanagement: Bei kritischen Prozessen (z. B. Sensortechnik, Sicherheitskomponenten)
führen wir zusätzlich stichprobenartige Kontrollen durch.
3. Verhalten gegenüber Kunden
1. Kundenorientierung
– Bedarfsanalyse: Vor Projektstart findet eine systematische Ermittlung der Kundenbedürfnisse
statt.
– Beratungsqualität: Jede Fachabteilung führt monatliche Schulungen durch, um auf dem neuesten
Stand zu bleiben.
2. Vertragliche Zusagen & Leistungsumfang
– Klare Deadlines: Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Verzögerungen werden mindestens 7
Tage vor dem Fälligkeitstermin kommuniziert.
– Transparente Leistungspakete: In jedem Angebot sind genaue Spezifikationen, Meilensteine und
Preise aufgeführt.
3. Umgang mit Beschwerden
– Reaktionszeit: Wir bearbeiten jede schriftliche Beschwerde innerhalb von 24 Stunden (werktags).
– Lösungswege: Bei komplexen Fällen wird spätestens nach 5 Werktagen ein Lösungsvorschlag
präsentiert.
4. Datenschutz & Sicherheit
– Zugriffsrechte: Nur autorisierte Mitarbeiter erhalten Zugriff auf Kundendaten. Pro Mitarbeiter
wird ein Zugriffslevel festgelegt.
– Sicherheits-Updates: Alle relevanten Systeme werden monatlich auf Sicherheitslücken geprüft.
5. Langfristige Kundenbeziehung
– Kundenzufriedenheit: Jährliche Umfragen, mindestens 1 persönliches Gespräch pro Key-Account-
Kunde.
– Betreuung: Bei Projekten über 50.000 € wird ein persönlicher Projektbetreuer benannt, der in
direktem Kontakt steht.
4. Verhalten gegenüber Mitarbeitern
1. Gleichstellung & Antidiskriminierung
– Chancengleichheit: Bei Bewerbungen wird ein vier-Augen-Prinzip angewandt, um Diskriminierung
auszuschließen.
– Eskalationswege: Verstöße gegen diese Richtlinien können anonym an eine interne
Beschwerdestelle gemeldet werden.
2. Kommunikation & Zusammenarbeit
– Mitarbeitergespräche: Finden vierteljährlich statt, mindestens jedoch zweimal pro Jahr (je
Semester).
– Team-Meetings: Jede Abteilung hält wöchentliche Stand-up-Meetings ab.
3. Sicherheit am Arbeitsplatz
– Gesundheitsbudget: Pro Mitarbeiter stehen jährlich 250 € für ergonomische Büromöbel und
weitere 250 € für Fitness- und Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung.
– Arbeitsschutz: Alle 6 Monate erfolgt eine Sicherheitsunterweisung (Brandschutz, Notfallplan).
4. Fort- und Weiterbildung
– Budget: Pro Jahr stehen 1.000 € für externe Schulungen oder Zertifizierungen pro Mitarbeiter zur
Verfügung.
– Mentoring: Neue Kollegen werden die ersten 3 Monate von einem erfahrenen Mentor begleitet.
5. Leistung & Vergütung
– Bewertung: Jedes Quartal erfolgt eine Zielüberprüfung (KPIs, qualitative Ziele, Teamziele).
– Leistungsprämien: Bei besonders guten Ergebnissen können Jahresboni in Höhe von 5–15 % des
Grundgehalts ausgeschüttet werden.
6. Verantwortung & Unternehmenskultur
– Mitbestimmung: Für größere Entscheidungen (z. B. Standortwechsel, bedeutende IT-
Investitionen) wird ein Mitarbeiterkomitee gebildet.
– Feedbackkultur: Verbesserungsvorschläge, Beschwerden und Ideen werden in regelmäßigen
Feedback-Sessions (mind. einmal pro Quartal) diskutiert.
5. Sanktionen & Durchsetzung
– Abmahnung bis Kündigung: Verstöße gegen diese Richtlinien (Korruption, Diskriminierung etc.)
können mit einer Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung geahndet werden.
– Beschwerdemechanismen: Neben persönlicher Meldung steht ein anonymes Hinweisgebersystem
bereit. Alle Meldungen werden innerhalb von 72 Stunden geprüft.
– Externe Schritte: Gesetzeswidrige Handlungen (z. B. Betrug) werden direkt an die zuständigen
Behörden gemeldet.
Damit hat Novexala Solutions GmbH konkrete Vorgaben festgelegt, um einen respektvollen,
transparenten und fairen Umgang mit Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern sicherzustellen. Diese
Richtlinien geben präzise Antworten auf mögliche Fragen und bieten einen klaren Handlungsrahmen
für alle Beteiligten.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Schutz sensibler Informationen hat höchste Priorität. Dokumente mit Sicherheitsstufe 3 dürfen
weder ungesichert aufbewahrt werden, noch die Unternehmensräumlichkeiten verlassen. Der Zugriff
auf Daten ist nur Mitarbeitern mit entsprechender Berechtigung gestattet. Nur vom Unternehmen
geprüfte USB-Sticks und externe Speichermedien dürfen im Unternehmen und ausschließlich für
Unternehmenszwecke verwendet werden. Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien können mit
rechtlichen Schritten, Schadenersatzklagen, strafrechtliche Konsequenzen und Entlassung geahndet
werden. Selbstverständlich halten wir uns an DSGVO, UWG, sowie grundlegende gesellschaftliche
akzeptierte Normen der Vertraulichkeit. Es ist untersagt, private Laptops, Handys oder sonstige
Endgeräte an das Firmennetzwerk anzuschließen. Das Installieren jeglicher Software ist nur nach
Freigabe durch die IT-Abteilung erlaubt. Private Dokumente oder Dateien dürfen nicht auf Firmen-
Equipment gespeichert oder verarbeitet werden. YouTube, Facebook oder vergleichbare Plattformen
dürfen ausschließlich zu beruflichen Zwecken aufgerufen werden, beispielsweise für Marketing-
Recherchen oder Social-Media-Kampagnen. Gaming-Seiten sind generell nicht erlaubt. In den Pausen
stehen stattdessen Gesellschaftsspiele im Pausenraum zur Verfügung. Für private Handys, Tablets
oder Laptops steht ein separates Mitarbeiter-WLAN zur Verfügung, das strikt vom internen
Firmennetz getrennt ist. Ein Zugriff auf interne Unternehmensdaten ist über das Mitarbeiter-WLAN
grundsätzlich nicht möglich. Private Social-Media-Aktivitäten sollten nicht in der Arbeitszeit erfolgen.
Bei Nennung des Firmennamens ist stets auf ein positives Unternehmensimage zu achten. Offizielle
Statements im Namen von Novexala dürfen nur von leitenden Personen (C-Level) oder nach Freigabe
der Marketing-Leitung erfolgen.
Nebentätigkeiten (Side Business)
Ein Nebengeschäft (z. B. freiberufliche Arbeit) ist grundsätzlich gestattet, sofern es nicht in direkter
Konkurrenz zu Novexala steht. Ein Nebengeschäft gilt als Konkurrenz, wenn es Dienstleistungen oder
Waren anbietet, die die Produkte von Novexala ganz oder teilweise ersetzen könnten. Jede
Nebentätigkeit ist der Personalabteilung schriftlich zu melden. Bei Unsicherheit, ob ein
Nebengeschäft in Konkurrenz steht, entscheidet die Personalabteilung im Einzelfall.
Dresscode-Regelungen
Für Mitarbeitende ohne Kundenkontakt gilt Casual Wear (bequem, aber ordentlich). Für
Mitarbeitende mit Kundenkontakt wird Smart Casual empfohlen. IT-Mitarbeiter dürfen auch bei
Kundenkontakt Casual tragen, sofern mindestens eine zweite Person aus dem Unternehmen (z. B.
Vertrieb) anwesend ist und Smart Casual trägt. Der jeweilige Abteilungsleiter darf eine striktere
Kleiderordnung vorschreiben, wenn es projekt- oder kundenbedingt sinnvoll erscheint. Bei
hochrangigen Besuchern oder formellen Anlässen ist auf Business-Kleidung zu achten.
Arbeitszeiten und Homeoffice-Regelungen
Die reguläre Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden pro Woche, Montag bis Freitag. Es gelten
Kernarbeitszeiten von 09:00 – 16:00 Uhr. Überstunden müssen genehmigt werden und können durch
Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden.
Homeoffice ist für berechtigte Abteilungen möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Genehmigung.
Wenn nicht ausdrücklich „Arbeit von Zuhause“ verlangt wird, darf auch von einem anderen Standort
in Österreich gearbeitet werden, sofern kein öffentliches WLAN genutzt wird und die Arbeitsleistung
gewährleistet bleibt.
Bei einem erkennbaren Abfall der Produktivität kann der Vorgesetzte verlangen, dass das Homeoffice
künftig nur noch von Zuhause aus erfolgt.
Strom und Internetkosten werden nicht anteilig erstattet, wer jedoch mehr als 3 Homeoffice-Tage im
Monat hat, erhält eine monatliche Pauschale von 15 €.
Im Homeoffice erfolgt der Zugriff ausschließlich per Remote-Desktop auf den Firmen-PC.
Arbeit im Ausland ist generell nicht üblich. Eine gesonderte Beantragung ist nötig und wird nur bei
sehr triftigen Gründen genehmigt.
Dienstreisen gelten als reguläre Arbeitszeit und müssen vorab beantragt werden. Im Homeoffice
dürfen nur unternehmenseigene Rechner und diese ausschließlich nur für unternehmensspezifische
Belange eingesetzt werden. Unterbrechungen der Arbeitszeiten müssen vorab mit Angabe des
Beginns und der Dauer an office@Novexala.at gemeldet werden.
Gleichstellung und Antidiskriminierung
Novexala setzt sich für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld ein. Jegliche Form von Belästigung,
Mobbing oder Diskriminierung wird nicht toleriert. Mitarbeiter sind verpflichtet, jeden Verdacht von
Diskriminierung zu melden. Verstöße gegen diese Regelungen können zur sofortigen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses führen.
Kommunikation, Konfliktlösung & Peer-Mediation
Tobias Becker (Position: Diversity & Inclusion) übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit auch die
Rolle eines ausgebildeten Peer-Mediators. Er unterliegt der Schweigepflicht und ist als
Vertrauensperson für persönliche oder teaminterne Konflikte ansprechbar.
Falls jedoch die Konfliktsituation direkt Tobias Becker selbst betrifft, tritt die Leitung der
Personalabteilung (CHRO) als neutrale Anlaufstelle ein, um den Schlichtungsprozess zu
gewährleisten.
Haftung & Schäden am Firmeneigentum
Bei versehentlichen Schäden übernimmt die Firmenversicherung die Kosten. In der Regel fällt kein
Selbstbehalt an. Sollten Schäden am Equipment jedoch häufig auftreten und der Verdacht auf
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten bestehen, kann ein Selbstbehalt eingeführt oder eine
interne Untersuchung angeordnet werden.
Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen
Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien können von einer Abmahnung bis zur Kündigung
führen. Schwere Verstöße, wie Diebstahl, Betrug oder sexuelle Belästigung, werden rechtlich
verfolgt.
Urlaubs- und Krankmeldungsrichtlinien
Urlaubsregelungen
– Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf 25 Urlaubstage pro Jahr (bei einer Vollzeitstelle).
– Urlaub kann in ganzen oder halben Tagen genommen werden.
– Urlaub muss mindestens 2 Wochen im Voraus beantragt werden.
– Resturlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
– Sonderurlaub kann in besonderen Fällen gewährt werden (z. B. Hochzeit, Geburt eines Kindes, Todesfall in der
Familie).
Krankmeldungen
– Krankmeldungen müssen spätestens am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn gemeldet werden.
– Eine ärztliche Krankschreibung ist ab dem 3. Krankheitstag erforderlich.
– Langzeiterkrankungen müssen der Personalabteilung mitgeteilt werden.